Dieser Artikel ist Teil 4 von 7 unseres großen Kratom-Leitfadens. Er widmet sich der Frage, die vor jedem Kauf geklärt sein sollte: Wie ist der rechtliche Status von Mitragyna speciosa in Deutschland und der Europäischen Union?
TL;DR
| Botanischer Name | Mitragyna speciosa (Korthals, 1839) |
| Pflanzenfamilie | Rubiaceae (Rötegewächse / Kaffeefamilie) |
| Herkunft | Südostasien — Thailand, Malaysia, Indonesien (Borneo) |
| Hauptalkaloide | Mitragynin (~66 %), 7-Hydroxymitragynin (~2 %) |
| Erhältliche Formen | Pulver, Kapseln, Flüssigextrakt |
| Rechtsstatus (DE) | Legal — weder im BtMG noch im NpSG gelistet |
Kratom und das BtMG
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt in Deutschland den Umgang mit kontrollierten Stoffen. Es besteht aus drei Anlagen:
- Anlage I: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
- Anlage II: verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel
- Anlage III: verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel
Weder Mitragyna speciosa als Pflanze noch Mitragynin oder 7-Hydroxymitragynin als Reinstoffe sind in einer der drei Anlagen aufgeführt (Stand: aktuelle Fassung des BtMG). Das bedeutet praktisch: Anbau, Handel, Import, Besitz und Konsum von Kratom fallen nicht unter das Betäubungsmittelstrafrecht.
Mitragynine
Die pharmakologische Einordnung von Mitragynin als partieller µ-Opioid-Rezeptor-Agonist mit GPCR-Bias (siehe Artikel zu Mitragynin) führt nicht automatisch zu einer BtMG-Listung — hierfür wäre ein formaler Aufnahmebeschluss durch den Gesetzgeber nötig, der bislang nicht erfolgt ist.
Kratom und das NpSG
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wurde 2016 eingeführt, um Designer-Drogen und synthetische Analoga in ganzen Stoffgruppen regulieren zu können — etwa synthetische Cannabinoide oder Cathinone. Das NpSG arbeitet mit Stoffgruppendefinitionen, die sich auf bestimmte chemische Grundgerüste stützen.
Kratom-Alkaloide basieren auf dem Indol-Grundgerüst der Corynanthe-Alkaloide (Mitragyna gehört zur Familie der Rubiaceae, der Kaffeegewächse). Die Anlage zum NpSG listet spezifische Stoffgruppen auf — Mitragynin und die übrigen Kratom-Alkaloide fallen nicht unter diese Definitionen.
Zudem nimmt das NpSG in der Regel traditionell genutzte Naturstoffe mit langer Anwendungsgeschichte nicht in den Fokus. Kratom ist in Südostasien seit Jahrhunderten traditionell verwendet worden (siehe Kratom-Leitfaden).
Europäische Union: Überblick
Die Regulierung von Kratom ist in der EU nicht harmonisiert. Jedes Mitgliedsland entscheidet eigenständig. Der folgende Überblick beruht auf den jeweils aktuellen Erkenntnissen; Änderungen sind möglich.
| Land | Status | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutschland | Legal | Nicht im BtMG, nicht im NpSG |
| Niederlande | Legal | Wird u. a. in Smartshops geführt |
| Österreich | Nicht im Suchtmittelgesetz | Kein Betäubungsmittelstatus |
| Frankreich | Nicht geplant als Betäubungsmittel | Stand letzter Prüfung |
| Belgien | Legal | Nicht geplant |
| Tschechien | Legal | Verbreiteter Handel |
| Spanien | Legal | Nicht geplant |
| Italien | Reguliert / verboten | Seit 2016 im Betäubungsmittelverzeichnis |
| Schweden | Verboten | Mitragynin reguliert |
| Dänemark | Verboten | Rezeptpflichtig |
| Finnland | Reguliert | Als Arzneistoff eingestuft |
| Polen | Verboten | Seit 2009 |
| Litauen / Lettland | Verboten | Im Betäubungsmittelkatalog |
| Vereinigtes Königreich (Nicht-EU) | Verboten | Fällt unter den Psychoactive Substances Act 2016 |
Die EUDA (European Union Drugs Agency, vormals EMCDDA) beobachtet Kratom im Rahmen ihres Monitoring-Systems, hat bisher aber keine unionsweite Regulierungsempfehlung ausgesprochen.
Wie kaufe ich Kratom legal in Deutschland?
Da Kratom nicht unter BtMG oder NpSG fällt, bewegt sich der Handel im Bereich allgemeiner verbraucherschutzrechtlicher Vorgaben. In der Praxis etabliert haben sich:
- Verkauf als botanisches Produkt / Räucherwerk (nicht als Lebensmittel oder Arzneimittel)
- Laborgeprüfte Ware mit Analysezertifikaten zu Schwermetallen, Mikrobiologie und Pestiziden
- Altersverifikation ab 18 Jahren (branchenüblicher Selbststandard, keine gesetzliche Vorgabe unter dem BtMG)
- Transparente Herkunftsangaben zur Anbauregion (z. B. Kalimantan / Borneo)
amama führt Kratom-Pulver und -Extrakte nach diesen Standards. Den Ladenverkauf in Berlin-Neukölln sowie den Online-Versand innerhalb Deutschlands organisieren wir als Anbieter botanischer Produkte im Rahmen der geltenden Regelungen.
Was hat sich in Thailand 2021 geändert?
Thailand hat eine besondere Rolle in der globalen Kratom-Geschichte: Das Land war 1943 das erste weltweit, das Kratom verbot — damals, wie retrospektive Analysen zeigen, weniger aus gesundheitlichen Gründen, sondern aus fiskalischen: Kratom war bei Arbeiterinnen und Arbeitern eine günstige Alternative zu steuerpflichtigem Opium.
Im August 2021 wurde Kratom in Thailand durch eine Änderung des Narcotics Act aus der Liste der Betäubungsmittel der Kategorie V gestrichen. Privater Anbau, Besitz und Konsum wurden entkriminalisiert. 2022 folgte ein eigener Kratom Plant Act, der einen regulierten legalen Markt etablierte.
Dieser regulatorische Schritt ist global relevant: Ein traditionelles Ursprungsland hat seine Haltung nach fast 80 Jahren revidiert — ein Signal, das auch in der europäischen Diskussion Beachtung findet.
Mitragyna speciosa in ihrem natürlichen Habitat im Dorf Nanga Embaloh, West-Kalimantan (Borneo), Indonesien — das historische Kerngebiet des traditionellen Kratom-Anbaus.
Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0
WHO-Prüfung 2021: Pre-Review durch das ECDD
Das WHO Expert Committee on Drug Dependence (ECDD) führte auf seiner 44. Sitzung (Oktober 2021) einen Pre-Review zu Kratom und den Alkaloiden Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin durch.
Das Ergebnis: Das Komitee stellte fest, dass nicht genügend Evidenz für eine kritische Überprüfung (Critical Review) im Hinblick auf eine internationale Scheduling-Empfehlung vorlag. Ein Critical Review hätte die Voraussetzung für eine Aufnahme in die UN-Konventionen für kontrollierte Substanzen gebildet.
Für die deutsche und europäische Rechtslage bedeutet das: Es existiert keine internationale Verpflichtung, Kratom unter den UN-Suchtstoffkonventionen zu regulieren. Nationale Gesetzgeber behalten vollen Spielraum. Ein Beitrag zur europaweiten Regulierungsstabilität — nicht zwingend, aber faktisch.
Eine vertiefte Diskussion findet sich im Spoke Kratom-Forschung.
Einfuhr aus dem Ausland
Privater Import
Da Kratom in Deutschland kein gelistetes Betäubungsmittel ist, bestehen keine spezifischen BtMG-Einfuhrbeschränkungen für Privatpersonen. Bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern (z. B. direkt aus Indonesien) gelten die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen:
- Anmeldung bei Überschreitung der Freigrenzen (22 € / 150 € Wert)
- Einfuhrumsatzsteuer
- ggf. Zollabgaben auf pflanzliche Produkte
Zoll kann Sendungen stichprobenartig öffnen und prüfen. Da Kratom nicht listengeführt ist, sollte eine korrekte Deklaration als botanisches Produkt / Pflanzenmaterial keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen — eine Rechtsgarantie ist dies allerdings nicht, da Einzelfallentscheidungen möglich sind.
Gewerblicher Import
Der gewerbliche Import unterliegt den regulären Vorgaben für pflanzliche Rohstoffe und Konsumgüter: Rückstandshöchstmengen für Pestizide, mikrobiologische Grenzwerte, Kontaminantenprüfung (Schwermetalle), korrekte Deklaration und ggf. Vorgaben zur Produktsicherheit. amama bezieht Kratom aus Kalimantan (Borneo) über etablierte Lieferketten und lässt jede Charge im Labor prüfen.
Rechtslage ist dynamisch
Einige Hinweise zur Einordnung:
- Die Rechtslage kann sich ändern. Einzelne EU-Länder (Italien, Polen, Schweden, Dänemark, Finnland) haben Kratom bereits reguliert oder verboten.
- In Deutschland gab es bislang keine konkreten Gesetzgebungsverfahren zur Aufnahme in BtMG oder NpSG (Stand der letzten Prüfung).
- Nationale Arzneimittelbehörden (in Deutschland das BfArM) beobachten die Entwicklung; Einzelstoff-Präparate könnten bei entsprechender Bewertung unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Wer Kratom legal kauft, sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Status vom Nicht-Gelistet-Sein getragen wird — nicht von einer aktiven Zulassung.
Zurück zum Leitfaden
Weiter mit den anderen Spokes:
- Hauptleitfaden: Kratom — Der umfassende Leitfaden
- Forschung: Kratom-Forschung — Studienlage und Pharmakologie
- Zubereitung: Kratom richtig zubereiten
- Sorten: Rote, grüne und weiße Venen im Vergleich
Quellen
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG), aktuelle Fassung, Anlagen I–III. Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de/btmg
- Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), aktuelle Fassung mit Anlage. Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de/npsg
- WHO Expert Committee on Drug Dependence (2021). Forty-fourth report. Pre-Review: Kratom (Mitragyna speciosa), Mitragynin, 7-Hydroxymitragynin. WHO Technical Report Series.
- Narcotics Act (No. 8), B.E. 2564 (2021). Thailand. Removal of kratom from Category V.
- Kratom Plant Act, B.E. 2565 (2022). Thailand.
- EUDA / EMCDDA — Kratom Drug Profile. European Union Drugs Agency.
- Tanguay, P. (2011). Kratom in Thailand: Decriminalisation and Community Control? Transnational Institute, Series on Legislative Reform of Drug Policies No. 13.
- Prozialeck, W. C. et al. (2019). Kratom Policy: The Challenge of Balancing Therapeutic Potential with Public Safety. International Journal of Drug Policy.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich ändern — im Zweifel bei der zuständigen Behörde oder einem Fachanwalt prüfen lassen. Amama gibt keine medizinischen Empfehlungen. Letzte redaktionelle Prüfung: 2025.
Weiterführende Artikel
- Kratom Leitfaden: Das vollständige Pflanzenprofil
- Kratom-Extrakt: Potenz, Typen & Dosierung
- Kratom vs. Kanna: Ein Vergleich
→ Mitragynin Substanzprofil — Chemie & Pharmakologie


